Leistungsarten
Pflegegeld: Der Pflegebedürftige entscheidet sich für die Auszahlung des Pflegegeldes auf sein eigenes Konto. Er bezahlt nun selbst Hilfen, die nicht qualifiziert sein müssen (Nachbarn, Putzfrauen etc.) auf eigene Kosten. Pflegestufe I 205.- €uro Pflegestufe II 410.- €uro Pflegestufe III 665.- €uro Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, mindestens einmal halbjährlich (Pflegestufe I und II) oder einmal vierteljährlich (Pflegestufe III) einen Beratungspflegeeinsatz einer zugelassenen Krankenschwester/-pfleger in Anspruch zu nehmen. Die Kosten (Pflegestufe I und II 16.- €uro und Pflegestufe III 20,45 €uro) hierfür werden von der zugelassenen Fachkraft direkt mit den Pflegekassen nachgewiesen und abgerechnet. Im Rahmen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig erkannt werden. Pflegesachleistung: Der Pflegebedürftige nimmt die Hilfe eines zugelassenen Pflegedienstes in Anspruch, der dann seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Der Pflegebedürftige erhält selbst nun kein Pflegegeld mehr. Pflegestufe I 384.- €uro Pflegestufe II 921.- €uro Pflegestufe III 1432.- €uro Bei außergewöhnlichem Pflegebedarf können 1918.- €uro von Ihrer Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden. Dies nennt man Härtefallregelung. Kombinationsleistung: Der Pflegebedürftige nimmt nur notwendige Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes in Anspruch, die zum Beispiel von einer anderen Person fachlich oder auch zeitlich nicht erbracht werden können. Hierfür erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld. Urlaubsverhinderungspflege: Der Pflegeperson stehen 28 Kalendertage im Jahr Abwesenheit durch Krankheit, Kuraufenthalt oder auch Urlaub zu. Die Tage können am Stück oder verteilt genommen werden. Die Pflegeperson stellt einen Antrag bei der Krankenkasse und kann dann eine Ersatzpflegekraft, z.B. einen Pflegedienst, beauftragen die Pflege während der Abwesenheit durchzuführen. Hierfür stehen zu der vorhandenen Pflegestufe noch einmal 1432.- €uro zur Verfügung. |